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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.683 --> 00:00:05.312
Steuernews-TV

00:00:05.312 --> 00:00:10.000
Kleinunternehmerpauschalierung – wer kann davon profitieren?

00:00:10.000 --> 00:00:14.440
Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, welche Einkünfte aus selbständiger oder

00:00:14.440 --> 00:00:20.283
gewerblicher Tätigkeit erzielen und ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln,

00:00:20.283 --> 00:00:25.840
können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln. Findet

00:00:25.840 --> 00:00:31.709
die Kleinunternehmerpauschalierung Anwendung, so betragen die pauschal ermittelten Betriebsausgaben

00:00:31.709 --> 00:00:39.256
45 % der Betriebseinnahmen bzw. 20 % der Betriebseinnahmen bei Dienstleistungsbetrieben.

00:00:39.256 --> 00:00:44.760
Neben den pauschal ermittelten Betriebsausgaben können weiters noch Sozialversicherungsbeiträge,

00:00:44.760 --> 00:00:49.520
das Arbeitsplatzpauschale sowie 50 % der Kosten für betrieblich genutzte

00:00:49.520 --> 00:00:54.600
Netzkarten für Massenbeförderungsmittel abgezogen werden. Der Grundfreibetrag

00:00:54.600 --> 00:01:00.880
des Gewinnfreibetrages steht ebenfalls zu. Ob ein Betrieb als Dienstleistungsbetrieb gilt,

00:01:00.880 --> 00:01:05.680
wird durch die dazu ergangene Verordnung geregelt. Die Kleinunternehmerpauschalierung

00:01:05.680 --> 00:01:14.852
knüpft über die Umsatzgrenze indirekt an die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer an.

00:01:14.852 --> 00:01:17.501
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

