Steuernews-TV Mai 2023
Bei der Anschaffung oder Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren kann ab 2023 ein Investitionsfreibetrag (IFB) steuerlich geltend gemacht werden. Dieser kann auch von Körperschaften genutzt werden. Für welche Wirtschaftsgüter der IFB nicht nutzbar ist, erfahren Sie bei uns in Steuernews-TV.
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