Steuernews-TV Mai 2022
Ab 2022 ist es möglich ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe steuerlich abzusetzen. Das Arbeitsplatzpauschale steht nur zu, wenn zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht. Näheres zu diesem Thema, erfahren Sie wie immer hier bei uns in Steuernews-TV.
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