Seit 1.1.2010 sind neben den innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren auch bestimmte Dienstleistungen mit Leistungsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat in die Zusammenfassenden Meldungen (ZM) aufzunehmen.
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Der Gesetzgeber plant ein Abgabenänderungsgesetz 2010. Die tatsächliche Gesetzeswerdung bleibt aber abzuwarten.
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Die Finanz hat Änderungen zu Verordnungen des Umsatzsteuergesetzes vorbereitet und zur Begutachtung ausgesandt. Änderungen sind noch möglich.
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Arbeitgeber haben laut Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
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Das Austria Wirtschaftsservice (AWS) fördert Kleinkredite in der Höhe von € 10.000,00 bis € 100.000,00, die an kleine Unternehmen vergeben werden.
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Abgabenänderungsgesetz 2010
Der Entwurf sieht als wesentliche Neuerung das so genannte „Advance
Ruling“ vor.
Steuerpflichtige sollen die Möglichkeit haben, von der Finanzverwaltung
verbindliche Rechtsauskünfte über noch nicht realisierte Sachverhalte zu
erhalten. Diese Möglichkeit soll vorerst nur für Fragen im Zusammenhang
mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen geboten
werden.
Allerdings ist so eine verbindliche Auskunft nicht ganz billig: Für die
Bearbeitung ist ein Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten, der in
Abhängigkeit von der Umsatzhöhe des Antragstellers der letzten zwölf
Monate zwischen € 1.500,00 und € 20.000,00 ausmacht.
Stand: 13. April 2010
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