Der Finanzminister droht mit einer erheblichen Verschärfung des Finanzstrafrechtes und hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Begutachtung ausgesandt.
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Ein neues UVA-Formular ist für Voranmeldung ab Juli 2010 zu verwenden.
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Der europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass der Begriff „Unterschrift“ in der entsprechenden Richtlinie, die das Vorsteuerrückerstattungsverfahren regelt, ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff ist.
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Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 300,00 pro Jahr (€ 25,00 pro Monat) steuerfrei und SV-beitragsfrei sein.
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Betrug durch Schwarzarbeit am Bau und Steuerumgehungsmodelle sollen bekämpft werden.
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Neues UVA-Formular
Für Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume ab dem Monat Juli 2010 ist ein
neues UVA-Formular zu verwenden. Die Änderung ist allerdings geringfügig
und betrifft nur Umsätze ab dem 1.7.2010 im Zusammenhang mit der
Übertragung von Treibhausemmissionszertifikaten. Bei diesen Umsätzen kommt
es zu einem Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) auf den
Leistungsempfänger.
Stand: 12. Juli 2010
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